*Begleitetes Fahren ab 17*
Erfolgsgeschichte für die Verkehrssicherheit in Deutschland

 

Berlin, 4. August 2010: Die Bundesregierung berät heute über die Zukunft des bundesweiten Modellprojekts „Begleitetes Fahren ab 17“, kurz BF 17.

Es soll ab dem 1. Januar 2011 als dauerhaftes Fahrerlaubnisrecht gelten.

 

Hierzu der Präsident der Deutschen Verkehrswacht, Kurt Bodewig, Bundesverkehrsminister a.D.: „BF 17 ist die erfolgreichste Maßnahme zur Reduzierung des Unfallrisikos junger Fahrer, die es in der Bundesrepublik je gab. Die Deutsche Verkehrswacht hat an der Entwicklung von BF 17 mitgearbeitet. Wir setzen uns heute ‚ohne Wenn und Aber‘ für die Überführung des Modellprojektes in dauerhaftes Fahrerlaubnisrecht ein.“

 

Von allen Verkehrsteilnehmergruppen haben die jungen Pkw-Fahranfängerinnen und Fahranfängern im Alter zwischen 18 und 24 Jahren das höchste Unfallrisiko. Es ist ein Gebot der Vernunft, Maßnahmen zur Verringerung des Unfallrisikos frühestmöglich anzusetzen und die jungen Fahrerinnen und Fahrer vor dem Beginn ihres selbstständigen Autofahrens als 18-Jährige anzusprechen.

 

Gegenwärtig beschreiben Forschungsergebnisse, dass BF 17-Teilnehmer um 23 Prozent geringer an erheblichen Unfällen beteiligt sind als Fahranfänger, die ihre Fahrerlaubnis auf herkömmlichem Weg erworben

haben, und um rund 22 Prozent weniger an erheblichen Verkehrsverstößen. Die Ursache wird in der vermehrten Fahrpraxis gesehen; wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass bereits die bloße Anwesenheit einer Begleitperson positive Effekte auf den jugendlichen Fahrer ausübt.

 

Dies sind Ergebnisse, die bei einer bisherigen durchschnittlichen Nutzungsdauer von sieben bis acht Monaten und einer durchschnittlichen Fahrleistung in Begleitung von 2.400 km erreicht werden. Durch eine

umfassendere Ausschöpfung der Begleitphase kann die Sicherheitswirksamkeit von BF 17 noch deutlich gesteigert werden. Fahranfänger sollten daher angehalten werden, die maximal 12-monatige

Begleitphase auszuschöpfen und in dieser Zeit eine möglichst hohe Fahrleistung zu erbringen.

 

Bodewig: „Ich wünsche mir, dass noch viele Eltern und Erziehungsberechtigte ihren Jugendlichen den Führerscheinerwerb ab 17 und möglichst viel Fahrpraxis bis zum 18. Geburtstag ermöglichen.“

 

BF 17 zielt darauf ab, Fahranfängern unter Aufsicht von geübten Pkw-Fahrern die Möglichkeit zu geben, Fahrpraxis zu sammeln. Die Begleiter sind meist Eltern oder andere Verwandte. Das Modellprojekt

„Begleitetes Fahren ab 17“ startete 2004 in Niedersachsen, mit engagiertem Einsatz der Landesverkehrswacht Niedersachsen. In den darauf folgenden Jahren folgte Bundesland auf Bundesland dem niedersächsischen

Beispiel und schloss sich dem Modellversuch an. Seit 2008 ermöglichen alle Bundesländer ihren Jugendlichen ab 17 Jahren den Führerscheinerwerb Klasse B und nach der Führerscheinprüfung das begleitete Autofahren.

 

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