*Begleitetes Fahren ab 17*
Erfolgsgeschichte für die Verkehrssicherheit in Deutschland
Berlin, 4. August 2010: Die Bundesregierung berät heute über
die Zukunft des bundesweiten Modellprojekts „Begleitetes Fahren ab 17“, kurz BF 17.
Es soll ab dem 1. Januar 2011 als dauerhaftes
Fahrerlaubnisrecht gelten.
Hierzu der Präsident der Deutschen Verkehrswacht, Kurt
Bodewig, Bundesverkehrsminister a.D.: „BF 17 ist die
erfolgreichste Maßnahme zur Reduzierung des Unfallrisikos junger Fahrer, die es
in der Bundesrepublik je gab. Die Deutsche Verkehrswacht hat an der Entwicklung
von BF 17 mitgearbeitet. Wir setzen uns heute ‚ohne
Wenn und Aber‘ für die Überführung des Modellprojektes in dauerhaftes
Fahrerlaubnisrecht ein.“
Von allen Verkehrsteilnehmergruppen haben
die jungen Pkw-Fahranfängerinnen und Fahranfängern im Alter zwischen 18 und 24 Jahren
das höchste Unfallrisiko. Es ist ein Gebot der Vernunft, Maßnahmen zur
Verringerung des Unfallrisikos frühestmöglich anzusetzen und die jungen
Fahrerinnen und Fahrer vor dem Beginn ihres selbstständigen Autofahrens als
18-Jährige anzusprechen.
Gegenwärtig beschreiben Forschungsergebnisse, dass BF 17-Teilnehmer um 23 Prozent geringer an erheblichen
Unfällen beteiligt sind als Fahranfänger, die ihre Fahrerlaubnis auf
herkömmlichem Weg erworben
haben, und um rund 22 Prozent weniger an erheblichen
Verkehrsverstößen. Die Ursache wird in der vermehrten Fahrpraxis gesehen;
wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass bereits die bloße Anwesenheit
einer Begleitperson positive Effekte auf den jugendlichen Fahrer ausübt.
Dies sind Ergebnisse, die bei einer bisherigen
durchschnittlichen Nutzungsdauer von sieben bis acht Monaten und einer
durchschnittlichen Fahrleistung in Begleitung von 2.400 km erreicht werden.
Durch eine
umfassendere Ausschöpfung der Begleitphase kann die Sicherheitswirksamkeit
von BF 17 noch deutlich gesteigert werden. Fahranfänger
sollten daher angehalten werden, die maximal 12-monatige
Begleitphase auszuschöpfen und in dieser Zeit eine möglichst
hohe Fahrleistung zu erbringen.
Bodewig: „Ich wünsche mir, dass noch viele Eltern und Erziehungsberechtigte
ihren Jugendlichen den Führerscheinerwerb ab 17 und möglichst viel Fahrpraxis bis
zum 18. Geburtstag ermöglichen.“
BF 17 zielt darauf ab,
Fahranfängern unter Aufsicht von geübten Pkw-Fahrern die Möglichkeit zu geben,
Fahrpraxis zu sammeln. Die Begleiter sind meist Eltern oder andere Verwandte.
Das Modellprojekt
„Begleitetes Fahren ab 17“ startete 2004 in Niedersachsen,
mit engagiertem Einsatz der Landesverkehrswacht Niedersachsen. In den darauf folgenden
Jahren folgte Bundesland auf Bundesland dem niedersächsischen
Beispiel und schloss sich dem Modellversuch an. Seit 2008
ermöglichen alle Bundesländer ihren Jugendlichen ab 17 Jahren den
Führerscheinerwerb Klasse B und nach der Führerscheinprüfung das begleitete
Autofahren.
*Ansprechpartnerin für die Presse:*
Hannelore Herlan
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