Gemeinden
Schulaufwandsträger
Kindergartenträger
Leiter und das Personal der Kindertagesstätten
Eltern von Kindergarten- und Grundschulkindern

1 Nach den Erkenntnissen der modernen Verkehrspsychologie sind Kinder im Kindergarten - und Grundschulalter in der Regel noch nicht verkehrs- tüchtig. Sie dürfen daher - von besonderen Ausnahmen abgesehen - nur unter Aufsicht und Anleitung einer geeigneten Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen. Für die Aufsicht über ihre Kinder auf dem Kindergarten- und Schulweg sind die Eltern verantwortlich. Die Aufsichtspflicht der Eltern für den Kindergarten- und Schulweg kann auf andere geeignete Personen übertragen werden. Diese Personen müssen selbst verkehrstüchtig und in der Lage sein, den Anforderungen der Aufsichtspflicht gerecht zu werden. Kinder unter 12 Jahren sind als Aufsichtspersonen für Kleinkinder nur im Ausnahmefall geeignet.
3 Werden von den Eltern, den Kindergartenträgern oder von der Gemeinde eigene „Kindergartenbusse“ eingerichtet, obliegt die Aufsicht im Bus dem Träger des Busverkehrs. Eine Begleitperson kann allenfalls bei Kleinbussen (bis 8 Fahrgastplätze) entfallen, wenn der Fahrzeugführer nach den Umständen des Einzelfalles bereit und nach seinen Möglichkeiten auch in der Lage ist, die Aufsicht während der Fahrt auszuüben.
5 Eine Einverständniserklärung der Eltern, dass ihre Kinder ohne Aufsicht im Schulbus oder im Kindergartenbus mitfahren dürfen, befreit den Träger des Busverkehrs oder den Busfahrer nicht von einer etwaigen straf- und zivilrechtlichen Haftung. Das Bestimmungsrecht der Eltern tritt gegenüber dem Recht der Kinder auf Schutz vor Gefahren und Unverletzlichkeit von Leben und Gesundheit zurück.
Mitbürgerinnen und Mitbürger auch für die Tätigkeit als Busbegleiter zu gewinnen.
Als Ansprechpartner und Fachmann für alle Fragen des Schul- und Kindergartenweges steht der Örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte (ÖVSB) bei der Straßenverkehrsbehörde oder der Polizei zur Verfügung. Die Ausbildung der Busbegleiter erfolgt durch die Polizei. Auch die Gemeinschaftsaktion „Sicher zur Schule - Sicher nach Hause“ berät und unterstützt die Maßnahmen für sichere Wege unserer Kinder.
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Liebe Eltern,
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Kindergärten und andere Tageseinrichtungen für Kinder fördern
die Entwicklung Ihrer Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeiten. Besonders wichtig ist auch die Verkehrserziehung.
Kinder müssen frühzeitig lernen, die Gefahren des Straßenverkehrs zu
erkennen, um richtig auf sie zu reagieren.
Wie Sie Ihre Kinder für die spätere selbstständige
Verkehrsteilnahme vorbereiten, erfahren Sie in
Informationsveranstaltungen unter dem Titel „Kind und Verkehr“, die
von den örtlichen Verkehrswachten in Bayern durchgeführt werden. In
Elternabenden werden Sie über alle wichtigen Schritte für die richtige
Verkehrserziehung Ihrer Kinder informiert. Gerade Ihr Verhalten im Straßenverkehr
hat eine entscheidende Bedeutung für das Erlernen des richtigen
Verkehrsverhaltens Ihrer Kinder.
Die Verkehrswachten sind gerne bereit, in Zusammenarbeit
mit den Kindergärten und Kindertagesstätten Elternabende zum Thema
Verkehrssicherheit durchzuführen. Die Kosten übernimmt die
Verkehrswacht.
Die Verkehrswachten helfen Ihnen auch, mögliche
Gefahrenstellen für Kinder im Umfeld von Kindergärten zu beseitigen
oder abzusichern. Dies gilt ebenso für Probleme bei der Beförderung
der Kinder im Schul- oder Kindergartenbus.
Ein wichtiger Ansprechpartner zu Fragen der Verkehrssicherheit ist der
Örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte (ÖVSB) bei der Straßenverkehrsbehörde
oder bei Ihrer Polizei.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern stets einen unfallfreien Weg zum und vom Kindergarten.
Landesverkehrswacht Bayern
Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit der Leitung Ihrer Tageseinrichtung oder direkt mit der örtlichen Verkehrswacht.
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