Eine neue europaweite Klasse AM für Kleinkrafträder/Mopeds mit einem Mindestalter von 16 Jahren soll die Verkehrssicherheit für die jüngsten Fahrer erhöhen. Von dieser Klasse werden zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge erfasst.
Es entfallen die bisherigen Klassen M und S. Stufenweise werden künftig Kradfahrer ihre Fahrerlaubnis ab einem Alter von 16 Jahren erwerben. Jugendlichen wird hierzu die Möglichkeit eröffnet, nach einer theoretischen und praktischen Prüfung den Führerschein der Klasse A1 zu erwerben. Die Klasse A1 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 ccm und maximal 11 KW. Die bislang in Deutschland gültige Sonderregelung der Beschränkung auf eine bbH von 80 km/h entfällt künftig.
Ab dem 18. Lebensjahr kann die Klasse A2, die für Krafträder bis 35 KW (bislang 25 KW) gilt, erworben werden. Ein erstmaliger Erwerb eines Motorradführerscheins ist für die höchste Klasse A ab dem 24. Lebensjahr möglich. Für jüngere Fahrer ist dies auch bereits früher möglich, es muss jedoch ein Nachweis von zwei Jahren Erfahrung mit kleineren Maschinen erbracht werden. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist dann nur eine praktische Prüfung vorgesehen.