Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann forderte heute erneut Autofahrer auf, gerade auch im Winter bei erschwerten Straßenverhältnissen eine Rettungsgasse freizuhalten: „Gerade in dieser Jahreszeit häufen sich bei Blitzeis und Glätte Unfälle. Umso wichtiger ist es, dass Rettungskräfte schnell zum Unfallort durchkommen. Wer Rettungskräften im Weg steht, verhindert Hilfe. Das kann Menschenleben kosten – Jede Sekunde zählt!“, so Herrmann heute.
Die Rettungsgasse ist zwischen dem linken Fahrstreifen und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung zu bilden. Da nicht alle Hilfsfahrzeuge gleichzeitig durchfahren, muss die Gasse frei bleiben, bis sich der Stau aufgelöst hat. Herrmann: „Nicht nur der Notarzt muss bis zum Unfallort durchfahren können. Auch die Feuerwehr, die Polizei, Abschleppdienste oder beispielsweise auch Fahrzeuge der Straßenmeisterei brauchen freie Fahrt.“ Herrmann machte ebenfalls deutlich, dass der Seitenstreifen kein Ersatz sei für die Rettungsgasse. Leider machen Rettungskräfte immer wieder die Erfahrung, dass Sie in Notfällen nicht schnell genug zum Unfallort durchdringen können, da Fahrzeuge den Weg versperren. Erst am vergangenen Wochenende mussten Feuerwehrmänner auf der A 9 bei Pegnitz in Oberfranken bei einem Noteinsatz aussteigen, um einen LKW-Fahrer aufzufordern die Rettungsasse frei zu machen.
Jeder, der sich an der Not anderer ergötzt und Helfern im Weg steht, muss wissen, dass das Nichtbilden einer Rettungsgasse im Einzelfall je nach Schuldform, Tatumstand und ggf. besonderen weiteren Umständen bereits jetzt nach geltendem § 24 Straßenverkehrs-Gesetz (StVG) auch ein höheres Bußgeld in Höhe von 1.000 € (bei Fahrlässigkeit), bei einem nachgewiesenen Vorsatz bis zu 2.000 € nach sich ziehen kann. Die Bußgeldkatalogverordnung bildet insoweit nur eine Zumessungsrichtlinie und lässt daneben grundsätzlich auch eine Einzelfallprüfung zu.
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